§ 342b Absatz 2 Satz 1 HGB
(2) 1Die Prüfstelle prüft, ob folgende Abschlüsse und Berichte, jeweils einschließlich der zugrundeliegenden Buchführung, eines Unternehmens im Sinne des Satzes 2 den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen:
1.
der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht,
2.
der zuletzt offengelegte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht,
3.
der zuletzt offengelegte Einzelabschluss nach § 325 Absatz 2a und der zugehörige Lagebericht,
4.
der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht,
5.
der zuletzt offengelegte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht,
6.
der zuletzt veröffentlichte verkürzte Abschluss und der zugehörige Zwischenlagebericht sowie
7.
der zuletzt veröffentlichte Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht.