§ 267a Absatz 1 HGB
(1) 1Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1.
350 000 Euro Bilanzsumme;
2.
700 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
3.
im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.
2§ 267 Absatz 4 bis 6 gilt entsprechend.