Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 6 Absatz 1 Satz 3 GwG
3
Die Verpflichteten haben die Funktionsfähigkeit der internen Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und sie bei Bedarf zu aktualisieren.
Verweis auf
§ 6 Absatz 1 Satz 3 GwG
von
§ 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GwG