(3) 1Über den Antrag entscheidet die Patentabteilung.
3Wird das Patent widerrufen, so wird dies im Patentblatt veröffentlicht.
4Wird das Patent beschränkt, ist in dem Beschluss, durch den dem Antrag stattgegeben wird, die Patentschrift der Beschränkung anzupassen; die Änderung der Patentschrift ist zu veröffentlichen.