1.
2.
für dieses Gebot keinen Zuschlag nach
§ 32 erhalten hat oder
3.
für dieses Gebot eine Pönale nach
§ 55 geleistet hat.
1.
für eine Solaranlage eine Bestätigung nach
§ 38a Absatz 3 an die Bundesnetzagentur übermittelt hat oder
2.
für eine Windenergieanlage an Land oder eine Biomasseanlage eine Bestätigung nach § 13 Absatz 2 der Marktstammdatenregisterverordnung übermittelt hat.