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RechPensV

Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung vom 25. Februar 2003 (BGBl. I S. 246), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 15 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss von Pensionsfonds für das nach dem 31. Dezember 2001 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
(2) 1Die §§ 31, 32 und 34 Absatz 6, das Formblatt 2 und das Muster 1 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sowie das Formblatt 1 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Artikel 5 Nummer 2 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen.
2Die Formblätter 1 und 2 sowie das Muster 1 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das vor dem 1. Januar 2010 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
3Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend.
4Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.
(3) Auf die Formblätter 1 und 2 in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3934) ist Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 entsprechend anzuwenden.
(4) Das Formblatt 1 sowie die Muster 1 und 2 in der Fassung des AIFM-Umsetzungsgesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 21. Juli 2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
(5) § 13 Absatz 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die auf Grund des § 116 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erlassenen Rechtsvorschriften weitergelten, bis sie durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 12, Satz 2, 3 und 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes geändert oder aufgehoben werden.
(6) 1Die §§ 34 und 35 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
2Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
3Formblatt 1
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, S. 256 - 257;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Formblatt 2
(Fundstelle: BGBl. I 2003, S. 258 - 259;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Name: ...................................
4Sitz: ...................................
5Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom ........ bis ........
6Posten
-------------------------------------------------------------------------------
Euro Euro Euro
I. Pensionsfondstechnische Rechnung
1.
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge ....
7Abgegebene Rückversicherungsbeiträge .... ....
8Veränderung der Bruttobeitragsüberträge ....
9Veränderung des Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitragsüberträgen .... .... ....
10Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für
Beitragsrückerstattung ....
11Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen ....
12Unternehmen ....
13Euro
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon:
aus verbundenen Unternehmen ....
14Euro
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken ....
15Erträge aus anderen Kapitalanlagen .... ....
16Erträge aus Zuschreibungen ....
17Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ....
18Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
und Teilgewinnabführungsverträgen .... ....
19Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen ....
20Sonstige pensionsfondstechnische Erträge für eigene
Rechnung ....
21Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versorgungsfälle
aa) Bruttobetrag ....
22Anteil der Rückversicherer .... ....
23Veränderung der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versorgungsfälle
aa) Bruttobetrag ....
24Anteil der Rückversicherer .... .... ....
25Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen
Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag ....
26Anteil der Rückversicherer .... ....
27Sonstige pensionsfondstechnische
Netto-Rückstellungen .... ....
28Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung ....
29Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene
Rechnung
a) Abschlussaufwendungen ....
30Verwaltungsaufwendungen .... ....
31Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückversicherung gegebenen
Pensionsfondsgeschäft .... ....
32Posten
-------------------------------------------------------------------------------
Euro Euro
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen ....
33Abschreibungen auf Kapitalanlagen ....
34Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen ....
35Aufwendungen aus Verlustübernahme .... ....
36Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen ....
37Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für
eigene Rechnung ....
38Pensionsfondstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung ....
39II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1.
Sonstige Erträge ....
40Sonstige Aufwendungen .... ....
41Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ....
42Außerordentliche Erträge ....
43Außerordentliche Aufwendungen ....
44Außerordentliches Ergebnis ....
45Steuern von Einkommen und vom Ertrag ....
46Sonstige Steuern .... ....
47Erträge aus Verlustübernahme ....
48Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne .... ....
49. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1) ....
(6) 50Die §§ 34 und 35 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Formblatt 1
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, S. 256 - 257;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Formblatt 2
(Fundstelle: BGBl. I 2003, S. 258 - 259;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Name: ...................................
Sitz: ...................................
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom ........ bis ........
Posten
-------------------------------------------------------------------------------
Euro Euro Euro
I. Pensionsfondstechnische Rechnung
1.
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge ....
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge .... ....
----
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge ....
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitragsüberträgen .... .... ....
---- ----
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für
Beitragsrückerstattung ....
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen ....
davon:
aus verbundenen Unternehmen .... Euro
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon:
aus verbundenen Unternehmen .... Euro
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken ....
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen .... ....
----
c) Erträge aus Zuschreibungen ....
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ....
e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
und Teilgewinnabführungsverträgen .... ....
----
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen ....
5. Sonstige pensionsfondstechnische Erträge für eigene
Rechnung ....
6. Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versorgungsfälle
aa) Bruttobetrag ....
bb) Anteil der Rückversicherer .... ....
----
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versorgungsfälle
aa) Bruttobetrag ....
bb) Anteil der Rückversicherer .... .... ....
---- ----
7. Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen
Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag ....
bb) Anteil der Rückversicherer .... ....
----
b) Sonstige pensionsfondstechnische
Netto-Rückstellungen .... ....
----
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung ....
9. Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene
Rechnung
a) Abschlussaufwendungen ....
b) Verwaltungsaufwendungen .... ....
----
c) davon ab:
Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen
aus dem in Rückversicherung gegebenen
Pensionsfondsgeschäft .... ....
----
noch Posten
-------------------------------------------------------------------------------
Euro Euro
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen ....
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen ....
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen ....
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme .... ....
----
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen ....
12. Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für
eigene Rechnung ....
----
13. Pensionsfondstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung ....
II. Nichtpensionsfondstechnische Rechnung
1.
Sonstige Erträge ....
2. Sonstige Aufwendungen .... ....
---- ----
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ....
4. Außerordentliche Erträge ....
5. Außerordentliche Aufwendungen ....
----
6. Außerordentliches Ergebnis ....
7. Steuern von Einkommen und vom Ertrag ....
8. Sonstige Steuern .... ....
----
9. Erträge aus Verlustübernahme ....
10. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne .... ....
---- ----
11. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1) ....
====
Fußnoten zu Formblatt 2: 1) Bei Berücksichtigung der Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen sowie des Genussrechtskapitals in der nichtpensionsfondstechnischen Rechnung ist diese in Fortführung der Nummerierung um folgende Posten zu ergänzen: "12. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr .... ---- .... 13. Entnahmen aus der Kapitalrücklage .... ---- .... 14. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage a) .... b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen .... c) aus satzungsmäßigen Rücklagen .... d) aus anderen Gewinnrücklagen .... .... ---- ---- 15. Entnahmen aus Genussrechtskapital .... ---- .... 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die gesetzliche Rücklage b) .... b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen .... c) in satzungsmäßige Rücklagen .... d) in andere Gewinnrücklagen .... .... ---- ---- .... 17. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals .... ---- 18. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ..." ==== a) An die Stelle des Postens II 14 a "aus der gesetzlichen Rücklage" in der nichtpensionsfondstechnischen Rechnung tritt bei den Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten II 14 a "aus der Verlustrücklage gemäß § 193 VAG". b) An die Stelle des Postens II 16 a "in die gesetzliche Rücklage" in der nichtpensionsfondstechnischen Rechnung tritt bei den Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten II 16 a "in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG". Die Angaben ab Posten II 12 können statt in der nichtpensionsfondstechnischen Rechnung auch im Anhang gemacht werden. Muster 1 (Inhalt: nicht darstellbares Formular) (Fundstelle: BGBl I 2003, S 260; bzgl der einzelnen Änderungen vgl Fußnote) Muster 2 (Inhalt: nicht darstellbares Formular) (Fundstelle: BGBl I 2003, S 261; bzgl der einzelnen Änderungen vgl Fußnote) Muster 3 (Fundstelle: BGBl I 2003, 262) Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter, Personal-Aufwendungen Vorjahr Geschäftsjahr Tsd. Euro Tsd. Euro 1. Provisionen jeglicher Art der Vertreter 2. Sonstige Bezüge der Vertreter 3. Löhne und Gehälter 4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 5. Aufwendungen für Altersversorgung 6. Aufwendungen insgesamt Muster 4 (Fundstelle: BGBl I 2003, 263) (Inhalt: nicht darstellbares Formular) " zum Seitenanfang " Datenschutz " Barrierefreiheitserklärung " Feedback-Formular "